Packstation: Aktiver Widerspruch bei Desinteresse notwendig

Packstation am Stadtbahnhof – wer seine Pakete dort nicht abholen möchte, muss aktiv widersprechen.Foto: Beate Schuchard-Palmert

Packstation am Stadtbahnhof – wer seine Pakete dort nicht abholen möchte, muss aktiv widersprechen.Foto: Beate Schuchard-Palmert

Die neue Packstation am Stadtbahnhof Eppstein wird nach Mitteilung der Deutschen Post gut genutzt. Viele Bahnreisende nutzen die Möglichkeit, sich ein Paket nicht nach Hause zu schicken zu lassen, sondern an diese Stelle.

In Einzelfällen kam es in den vergangenen Monaten dazu, dass Pakete, die zu Eppsteiner Privatadressen versendet wurden, nicht dort abgegeben werden konnten und sodann in der Packstation am Stadtbahnhof hinterlegt wurden. Einige Bürgerinnen und Bürger berichteten davon und auch, dass für sie keine Möglichkeit bestanden habe, die Lieferung dort abzuholen. Denn: hierfür ist eine App notwendig.

Im Rathaus kümmerte man sich um das Anliegen und nach Auskunft der Deutschen Post ist es auch ohne eine vorherige Registrierung möglich, ein Paket nach einem erfolglosen Zustellversuch in einer nahegelegenen Packstation zu hinterlegen. Ist dies nicht gewünscht, muss die Empfängerin oder der Empfänger aktiv werden und einer Hinterlegung des Paketes in einer Packstation widersprechen. Dieser Widerspruch ist digital möglich unter der Internetadresse: www.dhl.de/keine_ps_zustellung.

In den meisten dieser Fälle wird aber ein digitaler Widerspruch nicht möglich sein, weil die Betroffenen keine digitale Zugangsmöglichkeit besitzen. In diesen Fällen ist ein Widerspruch zur Hinterlegung von Paketen in einer Packstation schriftlich zu adressieren an die DHL Paket GmbH, Kundenservice, 22795 Hamburg.

Nach einem digitalen oder schriftlichen Widerspruch ist eine Zustellung in eine Packstation fortan ausgeschlossen.

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