Die Stadt folgte dabei den Empfehlungen des Finanzamtes. Das hat eine Karte mit den überarbeiteten „aufkommensneutralen Hebesatzempfehlungen“ online gestellt. Demnach soll Eppstein die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft von bisher 330 auf 226 senken und die Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke von 680 auf 741 anheben, um annähernd die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer zu erzielen wie im vorigen Jahr.
Reform und Wirtschaftsflaute wirken sich auf Grundsteuer aus
Für 2024 lagen die Einnahmen aus der Grundsteuer bei rund 3,55 Millionen Euro. Mit der Festsetzung der Hebesätze folgt die Stadt den Vorgaben des Landes. Aus dem höheren Hebesatz gehe nicht zwangsläufig hervor, dass die Grundsteuer für den einzelnen teurer wird, betont Kämmerin Sabine Bergold. Für Grundstücksbesitzer maßgeblich ist ihr neuer Einheitswert oder Messbetrag, den die Finanzämter seit 2022 neu berechnet und an die Eigentümer geschickt haben. Aus diesem Wert multipliziert mit dem Hebesatz geteilt durch 100 ergibt sich der Grundsteuerbetrag.
Ein Beispiel: Galt bisher ein Einheitswert von 153, wurde dieser voriges Jahr multipliziert mit einem Faktor aus dem Hebesatz geteilt durch 100, also mit 6,8: Die jährliche Grundsteuer betrug 1040 Euro. Der neue Messbetrag wurde in diesem Fall auf 111 Euro festgelegt und mit dem neuen Hebesatz berechnet, also mit 7,4 multipliziert und beträgt jetzt 821 Euro.
Bei einer Eigentumswohnung betrug der bisherige Wert beispielsweise 83 und der neue 75. Statt 564 kostet die neue Grundsteuer 555 Euro. Bei einem großen Grundstück in bester Lage mit einem Einfamilienhaus könnte der neue Messbetrag hingegen deutlich höher ausfallen als der frühere Einheitswert und der Grundsteuerbescheid dementsprechend auch.
Ob der Grundsteuerbetrag für den einzelnen höher oder vielleicht sogar niedriger ausfällt hängt also nicht nur vom Hebesatz der Stadt ab, sondern vor allem vom neuen Messbetrag, der den früheren sogenannten Einheitswert auf dem Grundsteuerbescheid ersetzt. Dieser Messbetrag musste nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren neu berechnet werden, weil der bisherige in den alten Bundesländern aus Grundstückswerten von 1964 ermittelt wurde und zu ungerechter Besteuerung geführt habe.
Grundlage für die Neuberechnung sind Angaben über Grundstücksgröße, Wohnraum und vor allem der Bodenrichtwert eines Grundstücks. Dieser hat sich in den vergangenen Jahrzehnten sehr unterschiedlich entwickelt.
Sollten Grundstücksbesitzer an der korrekten Berechnung des Finanzamtes zweifeln, können sie die Angaben im Bescheid des Finanzamts über den neuen Messbetrag überprüfen und in letzter Konsequenz auch gerichtlich Einspruch erheben.
An der Höhe des Hebesatzes jedoch ist nicht zu rütteln. Den legt die Kommune fest und es darf damit gerechnet werden, dass mit 741 die neue Messlatte noch nicht erreicht ist. Denn die Stadt braucht Geld. Bürgermeister Alexander Simon kündigte es in seiner Neujahrsansprache schon indirekt an und sagte: „Wir werden von Ihnen einiges abverlangen.“ Wenn neue Einnahmequellen nicht in Sicht sind, aber auf der anderen Seite die Kosten steigen, dann bleibt einer Pendler-Stadt wie Eppstein nur der Griff ins Portemonnaie seiner Bürgerinnen und Bürger.
Bislang sind die neuen Bescheide für Eppsteins Grundstückseigentümer noch nicht verschickt worden. Das spricht dafür, dass die Grundsteuer erst berechnet wird, wenn im neuen Haushaltsplan für 2025 der endgültige Hebesatz festgelegt ist.
Für die Kämmerin tritt die Grundsteuerreform zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt in Kraft. Wegen der Wirtschaftsflaute brechen die Steuereinnahmen flächendeckend ein. Viele Städte müssten ihre Hebesätze ohnehin erhöhen, so Bergold. Nun fallen diese konjunkturbedingte Erhöhung und die Reform zusammen. Das trifft Hausbesitzer mit einem hohen Messwert ganz besonders.
In ihrer Haushaltsrede in der heutigen Sitzung der Stadtverordneten um 19.30 Uhr im Blauen Saal im Rathaus I wird die Kämmerin verraten, wie sie gedenkt, die Schieflage des Eppsteiner Haushalts auszugleichen. bpa
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